Praktische Tipps

Haustiere, Untermieter, Haustür abschließen, richtiges Lüften, Dauernutzungs- vertrag, Mietrückstand, Räumungsklage – es gibt viele Themen, die unsere Mitglieder immer wieder interessieren.

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen und praktische Tipps rund
ums Wohnen:

Aufnahme von Familienangehörigen

Möchte ein enger Familienangehöriger oder Ihr Lebenspartner zu Ihnen in die Wohnung ziehen, dann sollten wir das wissen.

Wir haben zunächst zu prüfen, ob durch den zusätzlichen Bewohner die Wohnung ggf. überbelegt ist. Ob eine Wohnung überbelegt ist, wird im Einzelfall anhand der ortsüblichen Wohnsituation entschieden. Eine Entscheidungshilfe bietet in Hessen das Wohnungsaufsichtsgesetz vom 04.09.1974, das je Bewohner einer Wohnung eine vorhandene Wohnfläche von mindestens 9 qm verlangt.

Ausfall der Heizungsanlage am Wochenende

Was tun Sie, wenn plötzlich die Heizung ausfällt?
Wählen Sie bitte während der Woche – Montag 07:00 Uhr bis Freitag 17:00 Uhr – und an Wochenenden und Feiertagen die Notrufnummer 0151/127 350 72.
Ein Mitarbeiter wird sich umgehend bei Ihnen melden und die Beseitigung des Mangels veranlassen.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis, wenn „normale“ Reparaturen, die Zeit bis zum nächsten Arbeitstag haben, im Rahmen des Notdienstes nicht erledigt werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Kosten für eigenmächtige Aufträge an Unternehmen, die von der Gewobau nicht für den Notdienst vorgesehen sind, nicht übernommen werden.

Im Brandfall bitten wir Sie, die Feuerwehr – Telefon 112 – unverzüglich selbst zu rufen.

Betriebskostenabrechnung – Fragen und Antworten

Für viele unserer Mitglieder ist die Betriebskostenabrechnung ein Brief mit sieben Siegeln. Wenn auch Sie Fragen zu Ihrer Abrechnung haben, dann finden Sie vielleicht hier schon die passende Antwort. Wenn nicht, stehen unsere Mitarbeiter gern für weitere Erläuterungen zur Verfügung und geben bei Bedarf auch Einsicht in die Rechnungsunterlagen. Ein Anruf genügt. Den Namen und die Telefonnummer Ihres persönlichen Ansprechpartners finden Sie auf unserem Abrechnungsschreiben.

1. Was genau sind die so genannten Betriebskosten?
Betriebskosten sind Kosten, die durch die Nutzung von Grundstücken und Gebäuden laufend entstehen. Die Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Pfungstadt e.G.bemüht sich stets um eine gerechte Kostenumlage, wobei eine verursachungsgerechte Aufteilung leider nicht immer möglich ist.

2. Wie werden die Betriebskosten im Einzelnen verteilt?
Grundsätzlich sind die Betriebskosten nach dem Verhältnis der Wohnflächen des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit umzulegen. Diese Regel gilt unter anderem für:
Grundsteuer
Hausreinigung und Schädlingsbekämpfung
Gartenpflege
Stromversorgung
Schornsteinreinigung
Sach- und Haftpflichtversicherung
Hauswart
Sonstige Betriebskosten

Ausnahmen von dieser Regel ergeben sich aus gesetzlichen Vorschriften, wonach die Umlage bestimmter Betriebskostenarten der unterschiedlichen Verursachung der Wohnungsnutzer Rechnung trägt. Zwingend vorgeschrieben ist dies für:
Heizungskosten
Kosten der Warmwasserversorgung
Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
Breitbandkabelanschluss / Gemeinschaftsantenne
Wascheinrichtungen

Von Fall zu Fall unterschiedlich gehandhabt wird die Abrechnung für:
Wasserversorgung
Entwässerung
Straßenreinigung und Abfallbeseitigung

3. Was ist eigentlich eine Wirtschaftseinheit?
Eine Wirtschaftseinheit ist eine Anzahl von Gebäuden, die demselben Eigentümer gehören, die in örtlichem Zusammenhang stehen und denen ein einheitlicher Finanzierungsplan zugrunde liegt.

4. Warum erfolgt die Verteilung der Betriebskosten nach Wirtschaftseinheiten?
Ein Großteil unserer Gebäude ist zu Wirtschaftseinheiten zusammengefasst. Bei diesen Wirtschaftseinheiten folgt die Aufteilung der Betriebskostenarten grundsätzlich dem Verhältnis der Wohnflächen zueinander.

Für die verbrauchsbezogene Abrechnung bilden wir so genannte Abrechnungskreise, deren Größe bis hinunter zur einzelnen Wohnungseinheit je nach Kostenart ganz unterschiedlich sein kann.
Beispiele sind die Abrechnungskreise für Heizung und Wasser: Zu einem Heizkreis gehören alle Wohneinheiten, die von einer Heizstation aus mit Wärme versorgt werden; ein Wasserkreis bezeichnet die Gesamtheit aller Wohneinheiten, die über einen gemeinsamen Anschluss mit Wasser versorgt werden.

5. Warum werden die Kosten nicht nach Personen umgelegt?
Kein Mensch lebt wie der andere: Individuelle Lebensgewohnheiten führen dazu, dass die Abrechnung nach Personen keinesfalls „richtiger“ wäre.

Bei den Wasserkosten zum Beispiel schlagen die unterschiedliche Häufigkeit der Badbenutzung und des Einsatzes von Spül- und Waschmaschinen zu Buche. Auch fällt in den Haushalten unterschiedlich viel Müll an.

Eine personenbezogene Abrechnung ist zudem allein deshalb nicht möglich, weil nicht alle Mieter die Änderungen der Personenzahlen melden. Eine zentrale Erfassung der ständig wechselnden Personenzahlen ist bei unseren mehr als 550 Wohnungen schlicht unmöglich.

6. Warum werden die Heizkosten nicht zu 100 Prozent nach Verbrauch abgerechnet?
Die Berechnung und Verteilung der Heizkosten ist in der Heizkostenverordnung vorgeschrieben, die eine hundertprozentige Kostenverteilung nach Verbrauch nicht zulässt.

Darum legen wir hier eine Mischkalkulation zugrunde: Die Aufteilung der Kosten erfolgt in einem festgelegten Verhältnis anteilig nach dem individuellen Verbrauch und der Wohn-/Nutzfläche. Dabei verwenden wir in aller Regel einen Aufteilungsschlüssel von 50 : 50.

So versuchen wir, mehr Gerechtigkeit für ungünstiger gelegene Wohnungen mit erhöhtem Wärmebedarf zu erreichen, wie es Erd- oder Dachgeschosswohnungen und solche mit einem hohen Außenwandanteil sind.

7. Ich habe während der Heizperiode nur wenige Monate in der Wohnung gewohnt. Kann es dann stimmen, dass ich trotzdem Heizkosten nachzahlen muss?
Die monatliche Heizkostenvorauszahlung ist ein Durchschnittswert, der sich aus einer kompletten Heizperiode von zwölf Monaten ergibt. Der Wärmebedarf ist jedoch durch die klimatischen Bedingungen während eines Jahres sehr unterschiedlich.

Erhält ein Mitglied beispielsweise wegen Wohnungswechsel eine Heizkostenabrechnung nur über einen verkürzten Zeitraum mit vorwiegend heizstarken Monaten, so sind die Kosten in der Regel wesentlich höher als die vereinbarten Vorauszahlungen. Daraus ergeben sich dann höhere Nachforderungen.

Für den Fall, dass ein Mitglied nur während der heizschwachen Monate in der Wohnung gewohnt hat, ist das Ergebnis aus der Heizkostenabrechnung meist eine höhere Gutschrift

8. Ich bin bereits im Februar des letzten Jahres ausgezogen. Warum erhalte ich erst so spät meine Abrechnung?
Alle Abrechnungen werden so früh wie möglich erstellt. Der schnellstmögliche Zeitpunkt kann jedoch immer erst nach dem Ende des regulären Abrechnungszeitraums liegen.

Dies gilt auch dann, wenn ein Dauernutzungsverhältnis vor Ende des Abrechnungszeitraumes beendet wird. Soweit Abrechnungsfristen bestehen, beginnen diese nicht, wie irrtümlich immer wieder angenommen wird, mit Ende des Vertragsverhältnisses, sondern erst mit Ende des regulären Abrechnungszeitraums.

9. Wie kann es sein, dass sich trotz eines Guthabens meine Vorauszahlung erhöht?
In der Regel wird mit jeder Abrechnung die Vorauszahlung neu angepasst. Hierbei kann es sich sowohl um eine Erhöhung als auch um eine Ermäßigung handeln. Insbesondere dann, wenn im Vorjahr die Vorauszahlung ermäßigt wurde, kann es vorkommen, dass der Vorauszahlungsbetrag trotz Abrechnungsguthabens angehoben werden muss.

Bedenken Sie bitte, dass die Anpassung der Vorauszahlung in Ihrem eigenen Interesse geschieht, um Sie im nächsten Jahr vor hohen Nachforderungen zu schützen.

10. Warum zahle ich so hohe Kosten für die Gartenpflege? Unser Vorgarten ist winzig klein. Außerdem arbeitet die Grünflächenfirma nicht gewissenhaft.
Zur Grünfläche, die gepflegt werden muss, gehört nicht nur der Vorgarten, sondern alle Freiflächen, die in der Wirtschaftseinheit angelegt sind. Deshalb werden die
Pflegekosten für die gesamte Wirtschaftseinheit erhoben und dann anteilig auf die Mieter umgelegt. Dabei folgen wir dem Ziel, durch eine umsichtige Auftragsvergabe
und durch den Einsatz eigenen Personals die Kosten für unsere Mieter möglichst gering zu halten.

Wie immer gilt auch hier: Melden Sie sich bei uns, wenn Sie unzufrieden sind.
Bedenken Sie aber bitte, dass nicht alle gärtnerischen Arbeiten zu jeder Jahreszeit möglich sind.