Wohnungsbewerbung

Wenn Sie sich bei der Gewobau-Darmstadt-Dieburg um eine Wohnung bewerben, möchten wir Sie gerne persönlich kennen lernen. Zur Registrierung halten wir in unserer Geschäftsstelle einen entsprechenden Wohnungsantrag für Sie bereit. Den Wohnungsantrag können Sie sich hier als  PDF-Dokument herunterladen.

Wer bei unserer Genossenschaft eine Wohnung haben möchte, muss Mitglied sein. Die Bedingungen der Mitgliedschaft entnehmen Sie der Rubrik „Für Mitglieder – Mitgliedschaft“ im Text „Wie wird man Mitglied“.

Eine Wohnungsvergabe erfolgt grundsätzlich gemäß unserer Wohnungsvergaberichtlinien.

Da jedoch wesentlich mehr Bewerbungen eingehen als Wohnungen frei werden, kann eine zeitnahe Wohnungsvergabe im Einzelfall nicht garantiert werden.

Sie erhalten als Mitglied unserer Genossenschaft keinen klassischen Mietvertrag, sondern einen Dauernutzungsvertrag, der die besonderen genossenschaftlichen Rahmenbedingungen regelt.

Mit Abschluss eines Dauernutzungsvertrages werden die Hausordnung, das Wohnungsübergabeprotokoll und weitere relevante Informationen übergeben.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung.

Checkliste Wohnungsbewerbung

  • Vollständig ausgefülltes Formular Wohnungsbewerbung  / Informationen nach EU-Datenschutz-Grundverordnung
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
    – sofern vorgenannte Unterlagen nicht beigebracht werden können (z.B. Arbeitsverhältnis neu begründet), ist eine Kopie des Arbeitsvertrages beizufügen.
    – bei nicht Erwerbstätigen der letzte Bewilligungsbescheid des Arbeitsamtes
    – bei Rentnern/Pensionären der letzte Renten-/Pensionsbescheid
    – bei Auszubildenden, die ihr Ausbildungsverhältnis erst beginnen und noch keine Einkommensunterlagen vorlegen können, eine Kopie des Ausbildungsvertrages
  • Kopie des Personalausweises (beidseitig, auch bei Bürgen)
  • Nachweis einer verbundenen Wohnraumversicherung (Hausrat und Privathaftpflichtversicherung)
  • Bei geförderten Wohnungen eine Kopie des gültigen Wohnberechtigungsscheins

 

Versicherung

Für die Wohnungsbewerbung ist der Nachweis einer Hausrat- und Haftpflichtversicherung notwendig.

Wir haben Ihnen zu beiden Versicherungsformen eine kurze Info zusammengestellt:

Weitere Fragen beantworten unsere Mitarbeiter gerne.

Was sind Geschäfts-Anteile?

Geschäftsanteile sind Genossenschaftsanteile. Mit diesen beteiligt sich das Mitglied am Gemeinschaftseigentum, es wird Miteigentümer unserer Genossenschaft. Es wird keine Kaution erhoben. Die Art und die Höhe der Geschäftsanteile sind in der Satzung geregelt (Anlage 1 der Satzung). Es ist außerdem ein einmaliges Beitrittsgeld in Höhe von 26,00 € zu zahlen.

Was ist der Dauernutzungsvertrag?

Die Garantie für Ihr uneingeschränktes Wohnrecht.
Im Dauernutzungsvertrag werden dem Mitglied gegen Zahlung des monatlichen Nutzungsentgeltes die Dauernutzung der Genossenschaftswohnung zugesichert und alle weiteren Rechte und Pflichten geregelt. Dabei steht die Sicherheit des Wohnens an erster Stelle. Die Wohnung wird ohne zeitliche Begrenzung vergeben. Die Genossenschaft kann nur dann die Wohnung kündigen, wenn das Mitglied nachhaltig gegen seine vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlung der Nutzungsgebühr) verstößt. Die dauerhafte Sicherheit des Wohnens ergibt sich auch aus der Tatsache, dass die Genossenschaft ihre eigenen Wohnungsbestände grundsätzlich nicht verkauft oder damit spekuliert. Die Genossenschaft ist kein gewinnorientiertes Unternehmen. Die Erträge dienen den satzungsgemäßen Aufgaben.

Näheres entnehmen Sie bitte der Satzung.

Hausordnung

Die Hausordnung ist ein wichtiger Bestandteil des Dauernutzungsvertrages und regelt das harmonische Zusammenleben der Bewohner unserer Wohnanlagen. Die Mitglieder sind zur Einhaltung der Hausordnung und zur Durchführung der Hausreinigung vertraglich verpflichtet. Sollte dies im Einzelfall aus persönlichen Gründen nicht möglich sein, steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne für alternative Serviceleistungen zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie in der Hausordnung.

 

Neben der Hausordnung, gibt es seit 2005 auch eine Stellplatzordnung. Diese können Sie hier einsehen: Stellplatzordnung