Typisch Genossenschaft
Mitglied in einer Genossenschaft zu sein bedeutet: Sie wohnen und leben in einer starken Gemeinschaft. Denn Wohnen ist mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Wohnen ist Zusammenleben – gerade in der Genossenschaft. Hier steht der Gedanke des Für- und Miteinanders im Vordergrund. Jeder Bewohner ist ein gleichberechtigtes Mitglied und kann sich auf demokratischer Basis für seine Interessen einsetzen.
Vorteile der Mitgliedschaft
Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft erwerben Sie das Anrecht auf Wohnraum- versorgung durch uns. Als Mitglied unserer Genossenschaft genießen Sie die Vorteile einer großen Gemeinschaft mit den gleichen Interessen. Jedes Mitglied kann sich durch aktive Mitarbeit in den Wohngebieten in die Belange der Genossenschaft einbringen. Zudem haben Sie direkten Einfluss auf die Entwicklung und den Fortbestand unserer Genossenschaft, denn durch die Beschlüsse der Mitgliederversammlung bestimmen Sie die Geschäftspolitik mit. Unsere Aufgabe ist es, den Anliegen unserer Mitglieder bei der Wohnungssuche gerecht zu werden. Leider lässt sich nicht jeder Wunsch sofort erfüllen, so dass es unter Umständen zu Wartezeiten kommen kann. Es spricht für uns, dass unter unseren Dächern mehrere Generationen von Familien ihre Heimat gefunden haben. Erst mit dem Ableben oder durch eigene Kündigung erlischt die Mitgliedschaft. Näheres entnehmen Sie bitte der Satzung.
Was sind Genossenschafts-Anteile?
Mit den Genossenschafts-Anteilen beteiligt sich das Mitglied am Unternehmen, es wird Miteigentümer der Gewobau-Pfungstadt. Es wird bei unserer Genossenschaft keine Kaution erhoben!
Wer kann Mitglied werden?
Grundsätzlich kann jede Einzelperson, Personengesellschaften des Handelsrechts sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts Mitglied in der Wohnungsbaugenossenschaft Pfungstadt werden.
Wie wird man Mitglied?
So einfach geht’s.
Wenn Sie Mitglied bei der Gewobau-Darmstadt-Dieburg werden wollen, möchten wir Sie gerne persönlich kennen lernen. Den Mitgliedsantrag erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle. Wir bitten Sie diesen Antrag auszufüllen und dann persönlich in unserer Geschäftsstelle abzugeben.
In der Regel erfolgt der Beitritt durch Zeichnung eines Geschäftsanteils in Höhe von 250 EUR und der Zahlung einer einmaligen Beitrittsgebühr von 26 EUR. Alle damit erworbenen Rechte und Pflichten eines Mitgliedes unserer Genossenschaft entnehmen Sie der Satzung.
Gemäß § 17 Abs. 2 der Genossenschaftssatzung sind von den Mitgliedern, denen eine Genossenschaftswohnung oder eine Wohnung in der Rechtsform des Dauerwohnrechts nach WEG überlassen wird, jeweils folgende Gesamtzahl von nutzungsbezogenen Pflichtanteilen zusätzlich zu übernehmen:
Für die Überlassung
- einer Genossenschaftswohnung mit bis 40 qm = 4 Anteile
- einer Genossenschaftswohnung mit 41 – 70 qm Wohnfläche = 6 Anteile
- einer Genossenschaftswohnung mit 71 – 91 qm Wohnfläche = 8 Anteile
- Wohnungen mit größerer Wohnfläche = 10 Anteile
Sind mehrere Mitglieder Partner eines genossenschaftlichen Nutzungsvertrages, genügt es, wenn die nach der vorstehenden Staffel erforderliche Anzahl von Pflichtanteilen von den Vertragspartnern gemeinsam aufgebracht wird.