Sie möchten das bestehende Dauernutzungsverhältnis beenden? Seit 2002 beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate. Eine Kündigung bedarf der Schriftform und der händischen Unterschrift aller Vertragspartner. Zudem muss die Kündigung bis zum dritten Werktag eines jeden Monats bei uns eingegangen sein, damit diese dann für den Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird (im Falle der gesetzlichen drei Monate Kündigungsfrist). Entscheidend ist dabei das Eingangsdatum bei uns, nicht das Absendedatum oder der Poststempel.

Füllen Sie hierzu das Kündigungsformular mit allen Angaben aus und übersenden Sie uns die Kündigung im Original unterschrieben. Alle weiteren Schritte werden zusammen mit unseren Mitarbeitern und dem Vorstand im Nachgang besprochen. Hierbei ist zu beachten, dass für die Kündigung der Wohnung und die Kündigung der Mitgliedschaft jeweils getrennte Kündigungsschreiben erforderlich sind.